Dauergrabpflege

Dauergrabpflege bedeutet, dass Angehörige das Grab Ihres geliebten Verstorbenen bzw. nach Ableben das Eigene einer Friedhofsgärtnerei anvertrauen können. Dies ist ab einer Mindestvertragsdauer von 5 Jahren möglich und kann bereits zu Lebzeiten oder erst ab Abruf / Ableben, als Vorsorge abgeschlossen werden.

Im Vertragszeitraum wird das Grab von der Gärtnerei mit viel Freude und Fürsorge betreut. Damit haben sie die Sicherheit, dass die Grabstelle Ihrer Liebsten bzw. später auch die Eigene, sich immer in einem gepflegten Zustand befindet.

Die Kosten variieren je nach Umfang der von uns erbrachten Leistungen, Grabart und der Laufzeit.

Lassen sie uns an Ihren Wünschen, Fragen und Anregungen teilhaben – wir sind gerne für Sie da.