Rudolf Freiherr von FRANZ

Jurist

geb.: 28. 01. 1842, Wien
gest.: 20. 03. 1909, Wien

Der Sohn des evangelischen Theologen Gottfried Franz (1803 – 1873) studierte an der Wiener Universität Rechtswissenschaften und promovierte 1868. Seit 1865 arbeitete er in der niederösterreichischen Finanzprokuratur und wechselte 1870 in das Ministerium für Kultus und Unterricht. Dort war er als Sektionsrat für die evangelische Abteilung zuständig. 1889 avancierte er zum Sektionschef und 1903 zum Geheimen Rat.

1884 wurde er Präsident des Evangelischen Oberkirchenrates und war an der gemeinsamen Kirchenverfassung für beide evangelischen Kirchen maßgeblich beteiligt.

Seit 1887 war Rudolf Franz auch lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses und wurde 1909 in den Freiherrnstand aufgenommen.

Lit.:
Akad. d. Wiss. (Hrsg.): Österreichisches Biographisches Lexikon, Bd. 1, Graz 1957, S. 348
Czeike Felix: Historisches Lexikon Wien, Bd. 2, Wien 1993, S. 361